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Covid-19-Maßnahmen: Antworten auf Ihre Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
aktualisiert am 24. Januar 2022

1-The Impfpass

Seit dem 24. Januar ersetzt er den Gesundheitspass. Es ist für Personen ab 16 Jahren an öffentlich zugänglichen Orten obligatorisch.
Der „Impfpass“ besteht aus der Vorlage eines dieser drei Nachweise:  
Impfbescheinigung (vollständiger Impfplan, Auffrischungsdosis in der Frist für Personen ab 18 Jahren und 1 Monat enthalten, die berechtigt sind);
Wiedereinsetzungsbescheinigung mehr als 11 Tage und weniger als sechs Monate;
Bescheinigung über die Kontraindikation für die Impfung.
Eine Ausnahmeregelung, die die Verwendung erlaubt ein negatives Testzeugnis von weniger als 24 Stunden im Rahmen des „Impfpasses“ ist bis zum 15. Februar möglich für Personen, die bis dahin ihre erste Impfdosis erhalten haben und auf ihre zweite Dosis warten.
Dekret Nr. 2022-51 vom 22. Januar 2022 legt fest, dass der Impfpass den "Hygienepass" an öffentlich zugänglichen Orten (mit Ausnahme von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen) ersetzt: 
Bars und Restaurants (mit Ausnahme der Gemeinschaftsverpflegung, des Außer-Haus-Verkaufs von Fertiggerichten und der professionellen Straßen- und Schienenverpflegung);
Erholung (Kinos, Museen, Theater, Sportarenen, Sport- und Aufführungshallen usw.);
Messen, Seminare und Messen ;
Kaufhäuser und Einkaufszentren (auf Beschluss des Präfekten);
überregionaler Verkehr (Flugzeuge, Züge, Busse).
Der „Impfpass“ gilt ebenso wie der „Hygienepass“ sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Personen, die an Orten arbeiten, an denen er vorgeschrieben ist.

In Gironde, bei Präfekturdekret vom 26. November, die Verpflichtung, Das Tragen einer Maske wurde auf die belebtesten öffentlichen Plätze im Freien ausgedehnt, insbesondere in den Innenstädten von Bordeaux und Libourne sowie auf den Märkten, Second-Hand-Läden und offenen Auspack-Verkäufen.
Die Maskenpflicht im Freien endet am 1. Februar.

Alle nützlichen Informationen zum Zeitplan für den Maßnahmenabbau auf der Baustelle https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/pass-sanitaire,

2 – Gesundheitsprotokolle

Das nationale Protokoll zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter im Unternehmen Reaktion auf die Covid-19-Epidemie wurde am 30. Juni 2021 aktualisiert. Dieses vom Arbeitsministerium erstellte Referenzdokument stellt den in Unternehmen geltenden Gesundheitsstandard dar. 
Zwei Leitfäden zur Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Umsetzung des Protokolls sind auf verfügbar Webseite des Ministeriums.
Darüber hinaus betreffen verschärfte Protokolle mehrere Sektoren wie Geschäfte, Märkte, Hotels, Cafés und Restaurants. Diese Anfang Januar aktualisierten Protokolle stellen die Regeln dar, die den ordnungsgemäßen Betrieb aller Restaurants, schwimmenden Einrichtungen für ihre Catering-Tätigkeit, Hotelrestaurants, Bars und Trinklokale, Kabaretts, Caterer unabhängig von ihrem Interventions- oder Empfangsort ermöglichen.
Verstärkte Protokolle
Für Weingüter ist es auch möglich, den von Vin & Société veröffentlichten Leitfaden für gute Praktiken zu konsultieren.
Leitfaden für gute Praktiken im Wein- und Gesellschaftsbereich

Welche Pflichten bestehen gegenüber Kunden?

Zusätzlich zum nationalen Protokoll Stellenbeschreibungen und Leitfäden, die von Berufsverbänden veröffentlicht werden sind Maßstäbe für gute Praxis.
ADN Tourisme hat zwei Good-Practice-Leitfäden erstellt. Die erste ist für Strukturen bestimmt, die ADN Tourisme angehören, und die zweite für Gîtes und Bed & Breakfasts. Es enthält Ratschläge und Tipps, um den Empfang seiner Kunden und die Instandhaltung seiner Unterkunft in aller Ruhe zu gewährleisten.

3 – Welche Hilfen, um Unternehmen bei der Überwindung der Krise zu helfen?

In jeder Abteilung begrüßt und begleitet ein Abteilungsberater für die Überwindung der Krise Unternehmen in einer Situation finanzieller Fragilität.
Hilfe nach der Krise

4 - Teilaktivität

Ab dem 40. September 1 gilt für alle Sektoren die Common-Law-Regelung der Teiltätigkeit (2021 % verbleiben für das Unternehmen).
Betriebe in den Sektoren S1 und S1bis, die gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen (Stehverzehrverbot, Konsumverbot in Kulturstätten etc.) oder die einen Umsatzausfall von mehr als 65 % verzeichnen, profitieren weiterhin von einer Restwert-Nullabgabe.
Die langfristige Teilbeschäftigungsregelung mit einer verbleibenden Belastung von 15 % für das Unternehmen bleibt auch weiterhin verfügbar, um Unternehmen zu unterstützen, die eine dauerhafte Reduzierung ihrer Aktivität verzeichnen.

Wie kann man davon profitieren?

Der Arbeitgeber hat bis zu 30 Tage ab dem Tag, an dem der Arbeitnehmer in Teilbeschäftigung versetzt wurde, Zeit reichen Sie Ihre Bewerbung online ein, mit Rückwirkung. Staatliche Dienste (Directcte) antworten innerhalb von 15 Tagen. Das Ausbleiben einer Antwort innerhalb von 15 Tagen stellt eine Zustimmungsentscheidung dar.

5 – Der Solidaritätsfonds

Der Solidaritätsfonds wurde während der Gesundheitskrise eingerichtet, um Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen.
Es wird seit dem 1 durch das Fixkostensystem abgelöst (siehe Kapitel 2021)
https://www.economie.gouv.fr/cedef/aides-aux-entreprises-fonds-de-solidarite

6 - LZahlungshilfe Sozialbeiträge ist gelöscht

Von der 1er August 2021 unterliegen neue Anträge auf Befreiungen und Beihilfen zur Zahlung von Sozialbeiträgen, die sich auf die Monate nach August 2020 beziehen, nicht mehr der Obergrenze von 1,8 Millionen Euro. Die Bedingungen dieser Lockerung werden in den kommenden Tagen konkretisiert.

7 – Vom Staat garantierte Kredite
Welche neuen Bestimmungen gibt es?

Das Darlehen steht allen Unternehmen bis zum 30. Juni 2022 im gesamten Gebiet offen, unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform (KMU, ETI, Landwirte, Handwerker, Händler, Freiberufler, innovatives Unternehmen, Kleinstunternehmer, Verein, Stiftung usw .).
Die Tilgung des staatlich garantierten Darlehens kann zwischen 1 und 5 weiteren Jahren gestreckt werden, wobei die mit den französischen Banken ausgehandelten Sätze für KMU zwischen 1 und 2,5 % liegen, einschließlich der staatlichen Garantie. Es ist möglich, die Amortisation mit einem ersten Zeitraum von einem Jahr zu vereinbaren, wobei nur die Zinsen und die Kosten der staatlichen Garantie gezahlt werden und innerhalb der festgelegten Gesamtdauer verbleiben (d.h. "1+1+1" mit 4 Jahr verzögerte Kapitalrückzahlung und 1 Jahre Amortisation).
Unternehmen können bei Credit Mediation entweder eine Spreizung des PGE von 6 auf 10 Jahre oder eine Verschiebung des Tilgungsbeginns um 6 Monate beantragen.
VSEs in einer Situation ernsthaften Cashflow-Stresses können von einer Verlängerung der Rückzahlungsfristen für ihre PGE von 6 auf 10 Jahre profitieren. Dieses System wurde seit den Ankündigungen der Regierung vom 19. Januar auf alle Arbeitgeberverbände ausgeweitet, die eine PGE abonniert haben.

Wie kann man von einem staatlich garantierten Bardarlehen profitieren?

Das Unternehmen wendet sich an einen Bankpartner, um einen Kredit zu beantragen. Nach Prüfung der Situation des Unternehmens (insbesondere Förderkriterien) erteilt die Bank eine Vorabzusage für einen Kredit. Das Unternehmen verbindet sich mit der Plattform Bescheinigung-pge.bpifrance.fr um eine eindeutige Kennung zu erhalten, die sie ihrer Bank mitteilt. Zu diesem Zweck gibt das Unternehmen seine SIREN, die Höhe des Darlehens und den Namen der Bankfiliale an. Während des ersten Monats des Systems kann das Unternehmen nur eine einzige eindeutige Nummer erhalten, also fragt es nur danach, nachdem es eine Vorabvereinbarung mit der Bank erhalten hat. Nach Bestätigung der eindeutigen Nummer durch Bpifrance gewährt die Bank den Kredit.

Was ist mit Direktkrediten?

Der Staat wird in der Lage sein, direkte Darlehen zu gewähren wenn einige Unternehmen keine Finanzierungslösung finden:
– diese staatlichen Darlehen können bis zu 10 € für Unternehmen mit weniger als 000 Beschäftigten, 10 € für Unternehmen mit 50 bis 000 Beschäftigten betragen,
– Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten kann der Staat rückzahlbare Vorschüsse gewähren, die auf 3 Umsatzmonate begrenzt sind.

8 – Zahlung der Mieten

Das Finanzgesetz für 2021 führt eine Steuergutschrift ein, um Vermieter zu ermutigen, einen Teil ihrer Miete zu stornieren. Diese Maßnahme kommt Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten zugute, die administrativ geschlossen sind oder dem Hotel-, Café- und Restaurantsektor angehören. Die Systematik, die im Wesentlichen die Mieten für den Monat November 2020 betrifft, ergibt für bis zum 31 gewährte Mieterlasse:
– für Betriebsvermieter mit weniger als 250 Beschäftigten durch eine Steuergutschrift von 50 % der abgegebenen Beträge.
– für gewerbliche Vermieter mit 250 bis 5 Beschäftigten durch eine Steuergutschrift von 000 % der abgegebenen Beträge, höchstens jedoch zwei Drittel des Mietbetrags.

9 – Das Fixkostensystem

Das Fixkostensystem betrifft alle Unternehmen in Sektoren, deren Tätigkeit weiterhin durch gesundheitliche Einschränkungen beeinträchtigt wird (Sektoren S1 und S1bis). Für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 können diese Unternehmen vom „Fixkosten“-System profitieren, wenn sie mehr als 50 % ihres Umsatzes im Vergleich zu den gleichen Monaten im Jahr 2019 verlieren.
Diese Hilfe umfasst:
70 % der Betriebsverluste für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern,
90 % der Betriebsverluste für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern bis zu einer Grenze von 1,8 Millionen Euro für das Jahr 2021.
Nachtclubs, deren Schließung verlängert wurde, profitieren vom „Fixkosten“-System mit 100% Deckung der Betriebsverluste (negatives EBITDA) für die Monate Dezember und Januar.

Der Antrag muss auf dem professionellen Bereich des Unternehmens auf der Website eingereicht werden impots.gouv.fr.

Aufgestellt von der Dekret Nr. 2021-943 vom 16. Juli 2021, eine Beihilfe für „neue Unternehmen“, die den Solidaritätsfonds ergänzt, richtet sich an Unternehmen mit Fixkosten, die nicht durch Einnahmenbeiträge gedeckt sind, aber keinen Anspruch auf die Beihilfe „Fixkosten“ des Dekrets Nr. 2021-310 vom 24. März 2021 haben bis zu einem Gründungsdatum nach dem 1. Januar 2019. Diese Beihilfe deckt bis zu 90 % der Betriebsverluste. Der Antrag auf Unterstützung muss ab dem 16. August 2021 und bis zum 30. September (einschließlich) im "beruflichen" Bereich der Website elektronisch eingereicht werden. impots.gouv.fr.
Weitere Informationen finden Sie Sie finden hier.

10 – Digitalisierung von Unternehmen

Ein digitaler Scheck über 500 € wird behördlich geschlossenen Betrieben mit weniger als elf Beschäftigten und Gewerbetreibenden aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe angeboten, um den Erwerb digitaler Versandhandelslösungen zu finanzieren.
Diese Beihilfe wird gegen Vorlage der Rechnungen bei der Service- und Zahlstelle bis zu einer Höhe von 500 € gewährt.

11 – Reduzierung des finanziellen Beitrags von Unternehmen (CFE)

In bestimmten Gemeinden oder EPCIs wurde eine Kürzung des CFE beschlossen: Artikel 11 des Gesetzes Nr. 2020-935 vom 30. Juli 2020 zur Berichtigung der Finanzen für 2020
Liste der Gemeinden
Liste der EPCIs

12 - Wiederaufbaufonds 2021-2022

Unternehmen werden bei der Energiewende durch einen Fonds für nachhaltigen Tourismus unterstützt, der auf Beherbergungsbetriebe und die Hotellerie und Gastronomie ausgerichtet ist.
Fonds für nachhaltigen Tourismus

13 – Nützliche Kontakte


Ihre Tätigkeit wird von der Gesundheitskrise beeinträchtigt und Sie fragen sich, auf welche Hilfe Sie Anspruch haben oder wie Sie dies herausfinden können?

Eine Telefonnummer 0806 000 245 ist eingerichtet, um Fachleute zu informieren. Es ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr zugänglich.

Um den Unterstützungsbedarf von Unternehmen zu decken, Bordeaux-Gironde CCI reaktiviert und verstärkt seine Support-Einheit unter 05 56 79 5000 oder contact@bordeauxgironde.cci.fr

Häufig gestellte Fragen zu Ressourcen :
- die FAQ „Fragen und Antworten zum Coronavirus Covid-19“ auf der Website der Regierung
- die FAQ zu Fördermaßnahmen der DGFiP
- die FAQ zu den Unterstützungsmaßnahmen der URSSAF 
- die FAQ „Fragen und Antworten für Unternehmen und Arbeitnehmer“ auf der Website des Arbeitsministeriums
- die FAQ der DGCCRF zum Gesundheitspass-Kontrollsystem
- Häufig gestellte Fragen zu DNA-Tourismus

Und für wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen die Website des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Wiederaufbau : https://www.economie.gouv.fr/covid19-soutien-entreprises/les-mesures
https://www.economie.gouv.fr/covid19-soutien-entreprises/crise-sanitaire-mesures-soutien-entreprises-impactees-reprise-epidemique