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Tourismus und Handicap

Marke

Es ist ein vom Tourismusministerium im Jahr 2001 für Kunden mit Behinderungen geschaffenes Qualitätssiegel für den Empfang, um die Erwartungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, die jetzt im Gesetz vom 11. Februar 2005 aufgeführt sind Staatsmarken.

Dieses Zeichen kennzeichnet die Zugänglichkeit von Urlaubs-, Freizeit- oder Kulturorten für Menschen, die Anpassungen für die wichtigsten Behinderungen benötigen (motorische, visuelle, auditive, geistige)

Es ist das Ergebnis einer Partnerschaft zwischen dem für Tourismus zuständigen Ministerium, Tourismusfachleuten und Verbänden, die Menschen mit Behinderungen vertreten.

Ein quoi ça sert?

Für Touristen mit Behinderungen gibt die Marke verlässliche Informationen über die Zugänglichkeit von Urlaubs- und Freizeitorten, visualisiert durch ein Piktogramm, das den vier Hauptarten der Behinderung entspricht. Der Kunde mit Behinderung findet dann sicher geeignete Dienstleistungen in einer sicheren Umgebung; er ist dann selbst Tourist und kann alleine, mit Freunden oder der Familie kommen.

Für einen Tourismusfachmann bedeutet der Besitz der Marke, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen und ein innovatives touristisches Angebot für Kunden zu entwickeln, die an Loyalität gewinnen.

Es soll die Förderung seiner Einrichtung durch alle bestehenden Werbestellen (Fremdenverkehrsämter, Departements- und Regionalkomitees für Tourismus, Relaisstelle Frankreichs im Ausland) sicherstellen.

Wer ist betroffen?

Das touristische Angebot steht somit wirklich allen offen und deckt den gesamten Dienstleistungsbereich ab: Unterkunft (Campingplätze, Hotels, Touristenunterkünfte usw.), Gastronomie, Freizeiteinrichtungen (Vergnügungsparks, Veranstaltungshallen), touristische Einrichtungen (Museen, Denkmäler, Naturstätten). , usw., Touristeninformationszentren (Tourismusbüros)

Wie es funktioniert ?

Der Ansatz ist freiwillig: Jeder Tourismusfachmann kann sich an Gironde Tourisme wenden, um eine Diagnose der Einrichtung anzufordern, die von zwei speziell ausgebildeten Gutachtern durchgeführt wird, die für die Bewertung der Zugänglichkeit für vier Hauptarten von Behinderungen gemäß nationalen Kriterien verantwortlich sind.

Die Bewerbungen werden einer interministeriellen Kommission zur Vergabe des Siegels vorgelegt, die sich aus Vertretern von Behindertenverbänden, Vertretern des Tourismus und Vertretern des Staates zusammensetzt. Das Ziel ist nicht, an einer idealen Situation festzuhalten, sondern Dienste zu identifizieren, die die bestmögliche Autonomie bieten, unter Berücksichtigung der menschlichen Unterstützung, die für den Empfang der Öffentlichkeit unerlässlich ist.

Die interdepartementale Kommission vergibt die Marke für eine, zwei, drei oder vier Behinderungen (motorische, visuelle, auditive und geistige) an den Leistungserbringer für die Dauer von fünf Jahren. Es ist der Staat, Inhaber der Marke, der die Zuschreibung mitteilt.

Wie bei jedem Kennzeichnungsprozess unterzeichnet der Dienstleister eine Verpflichtungserklärung, die die Zugänglichkeit der Website garantiert.

Der Verein Tourisme et Handicaps, Geschäftsführer der Marke, bietet dem Dienstleister die Vermietung eines Namensschildes an.

Laden Sie die Spezifikationen herunter: https://www.tourisme-handicap.gouv.fr/fr/tourisme-handicap-tourisme-pour-tous

Deine Kontakte

Elisabeth Voillet

QUALITÄTSZENTRUM UND KENNZEICHNUNG DES ANGEBOTS

Stellvertreter des Direktors, der für die Qualität und Kennzeichnung des Angebots zuständig ist
Tel. 06 13 26 09 97